| Länderinformationen und Reisebestimmungen zu Griechenland |
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Ländername: Hellenische Republik - Elleniki Dimokratia Klima: Mittelmeerklima mit starken jahreszeitlichen Schwankungen, (+45° Sommer, -5,5° Winter in Athen) Lage: Halbinsel- und Inselstaat in Südosteuropa Landesfläche: 132.000 (107.000 Festland und ca. 25.000 Inselfläche), Küstenlänge ca. 15.000 Hauptstadt: Athen, Großraum Athen/Piräus ca. 4,5 Einwohner Bevölkerung: ca. 10,7 Mio., davon 1 Mio. registrierte Ausländer, ca. 500.000 Illegale (Stand: 2007) Landessprache: Neugriechisch Religionen: Griechisch-Orthodoxe Staatskirche sowie muslimische (ca. 130.000), protestantische, katholische (zusammen ca. 50.000) und jüdische (6.500) Glaubensangehörige Nationalfeiertage: 25. März (Beginn des Freiheitskampfes gegen das Osmanische Reich am 25.03.1821) und 28. Oktober („Ochi-Tag“ zur Erinnerung an erfolglosen italienischen Annexionsversuch) Unabhängigkeit: 03.02.1830 (Londoner Protokoll) Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass oder Personalausweis nach Griechenland einreisen. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr ausreichend. Auch der für Kinder ausgestellte Personalausweis wird für die Einreise anerkannt. Von einer Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis wird abgeraten, da dieser nicht immer anerkannt wird.Falls nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil gereist wird und der nichtmitreisende sorgeberechtigte Elternteil Grieche/in ist, empfiehlt sich (bei sehr kleinen Kindern) eine formlose Einverständniserklärung in griechischer Sprache mitzuführen.Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft. Bitte beachten Sie, dass bei der Reise nach Griechenland auf dem Landweg auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden müssen. Bitte erkundigen Sie sich ggf. rechtzeitig bei den betreffenden Auslandsvertretungen. Einreise mit Tieren Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de Aufenthaltserlaubnis Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist eine Aufenthaltserlaubnis in der Praxis noch immer vorgeschrieben.
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