Länderinformationen und Reisebestimmungen zu Belgien

Ländername: Königreich Belgien – Koninkrijk België – Royaume de Belgique

Klima: Gemäßigtes Klima

Lage: Westeuropa, im Südwesten an Frankreich, im Nordwesten an die Nordsee, im Norden an die Niederlande, im Osten an Deutschland und im Südosten an Luxemburg grenzend

Landesfläche: 30.528 qkm (zum Vergleich: NRW 34.078 qkm)

Hauptstadt: Brüssel

Bevölkerung: 10.584.543, davon ca. 905.330 Ausländer (Stand: 2007); 6.117.740 in Flandern, 3.435.879 in Wallonien (davon Deutschsprachige Gemeinschaft ca. 74.000), 1.031.215 in Brüssel;

Bevölkerungsdichte: 347 Einwohner pro qkm, Bevölkerungswachstum: +0,7%

Landessprachen: Niederländisch, Französisch, Deutsch

Religion: ca. 8 Mio. Katholiken, 75.000 Protestanten, 40.000 Orthodoxe, 400.000 Muslime, 35.000 Juden, 1,7 Mio. ohne Religionszugehörigkeit

Nationalfeiertag: 21. Juli (Tag der Vereidigung des 1. belgischen Königs, Leopold I.)

Unabhängigkeit: 1830

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Belgien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

Deutsche benötigen kein Einreisevisum für Belgien und können demnach mit einem

  • gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis (ab dem 10. Lebensjahr mit Lichtbild),
  • gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Personalausweis,
  • gültigen vorläufigen Personalausweis,

nach Belgien einreisen.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt auch die bis zum 1.11.2007 vorgenommene Eintragung in den Reisepass eines Elternteils. Auch der für Kinder ausgestellte Personalausweis wird für die Einreise anerkannt.

Ein seit höchstens einem Jahr ungültiger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis, oder ein seit höchstens einem Jahr ungültiger Personalausweis wird als Ausweisdokument im Reiseverkehr mit Belgien anerkannt (Europäisches Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957).

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung:

Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unter
www.bmelv.de/cln_111/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Reisen-Verkehr/Heimtiere/HeimtiereEinreiseregelung.html