Länderinformationen und Reisebestimmungen zu Lettland

Ländername: Republik Lettland, Latvijas Republika

Klima: gemäßigt, aber mit beträchtlichen jahreszeitlichen Temperaturschwankungen: Sommer warm. Frühling und Herbst kurz und relativ mild, Winter sehr lang (Oktober bis April) mit extremen Minusgraden (bis -25 Grad).

Lage: an der östlichen Küste der Ostsee, grenzt im Norden an Estland, im Süden an Litauen, im Osten an die Russische Föderation und im Südosten an Weißrussland.

Größe: 64.597 qkm

Hauptstadt: Riga (z.Z. ca. 719.613 Einwohner, fallende Tendenz)

Bevölkerung: 2.270.894 Einwohner (59,2% Letten, 28% Russen, 3,7% Weißrussen, 2,5% Ukrainer, 2,4% Polen, 1,3% Litauer, 2,9% andere)

Landessprache: Lettisch (alleinige Staatssprache); Russisch weit verbreitet

Religionen/Kirchen: Evangelisch-Lutherische Kirche, Römisch-Katholische Kirche, Russisch-Orthodoxe Kirche, Jüdische Synagogengemeinschaft, Deutsche ev.-luth. Kirche mit 5 Gemeinden

Nationaltag: 18. November, (Tag der Proklamation der Republik Lettland 1918)

Unabhängigkeit: 18. November 1918 (Wiedererlangung: 21. August 1991)

Einreisebestimmungen

Passpflicht

Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Grenzübertritten ein gültiges Ausweispapier mit sich zu führen. Eine Ein- bzw. Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland ohne oder mit ungültigem Ausweis oder Pass stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann. Dies gilt auch für Reisen im Schengen-Raum. Selbst wenn regelmäßige Grenzkontrollen nicht mehr stattfinden, können weiterhin sowohl Polizei als auch Grenzschutzbeamte das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes fordern. Sollten während Ihres Lettland-Aufenthaltes Ihre Ausweispapiere verloren gegangen oder gestohlen worden sein, wird daher dringend empfohlen, sich in der Botschaft einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückreise ausstellen zu lassen.

Reisedokumente / Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen visums- und aufenthaltsgenehmigungsfreien Aufenthalt bis zu 90 Tagen pro Halbjahr einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Sowohl der vorläufige Reisepass als auch der vorläufige Personalausweis werden anerkannt.

Der deutsche Kinderausweis bzw. Kinderreisepass muss unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils wird in der Regel nicht als ausreichend betrachtet. Es wird dringend empfohlen, einen Kinderausweis oder Kinderreisepass mitzuführen.

Kinder können auch mit Europapässen, vorläufigen Pässen, oder Personalausweisen einreisen.

Für einen Aufenthalt von über 90 Tagen ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.

Einreise mit dem Pkw

Bei der Einreise mit dem Pkw sind neben dem Führerschein in der Regel auch die Fahrzeugpapiere vorzuweisen; die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen, um ggf. den bestehenden Versicherungsschutz des Pkw nachweisen zu können.