| Länderinformationen und Reisebestimmungen zu den Niederlande |
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Ländername: Königreich der Niederlande (Koninkrijk der Nederlanden) Klima: gemäßigtes Seeklima Geographische Lage: Westeuropa Größe des Landes: 41.528 qkm Hauptstadt (Einwohnerzahl): Amsterdam: 747.093 (Stand 2008) Groß-Amsterdam: 1.222.305 (Stand 2008)
Landessprache, sonstige Umgangssprache: niederländisch (Verbreitung in %: 100), friesisch Religionen: Römisch-katholisch 28 %; Protestantisch 19 %; Muslimisch 6%; andere: 4 %; ohne Bekenntnis 44 %; jüdische Gemeinschaft in NL: 41.000 – 45.000 Personen Unabhängigkeit: 1581 nördl. Teil der Niederlande unabh. von Spanien, 1648 Bestätigung Unabhängigkeit im Frieden von Münster und Osnabrück Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Deutsche benötigen kein Einreisevisum für die Niederlande und können demnach mit einem:
in die Niederlande einreisen. Bei Flugreisen, deren Ziel außerhalb der Schengener Staaten liegt, ist ein gültiger Reisepass mitzuführen. Für Kinder unter 14 Jahren genügt auch die bis zum 1.11.2007 vorgenommene Eintragung in den Reisepass eines Elternteils, mitreisende Kinder ab 14 Jahren benötigen nach niederländischen Vorschriften ein eigenes Reisedokument mit Passfoto. Für die überseeischen Gebiete Niederländische Antillen und Aruba gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande. Reisende müssen einen gültigen Reisepass besitzen; die Einreise mit dem Personalausweis ist nicht möglich. Einreise mit Tieren Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden - für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter http://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) unter Das Verbot der Einfuhr von Hunden des Typs Pitbull-Terrier in die Niederlande ist seit dem 1. Januar 2009 aufgehoben. Weitere Informationen zur Einreise mit Hunden in die Niederlande sowie zur Einreise mit anderen Tieren erhalten Sie auf der Website der Botschaft der Niederlande in Berlin unter http://bln.niederlandeweb.de/de/content/community/Ausweis/heimtiere/start_html |












