Länderinformationen und Reisebestimmungen zu Italien

Ländername: Italienische Republik, Repubblica Italiana

Klima: Norden: mitteleuropäisch; Mitte und Süden: mediterran

Lage: in Südeuropa auf der Apennin-Halbinsel. Nachbarländer: Frankreich, Schweiz, Österreich, Slowenien, San Marino, Vatikanstadt

Landesfläche: 301.277 qkm

Hauptstadt (Einwohnerzahl): Rom seit 1871; 2,7 Mio. Einwohner

Bevölkerung:  59,131 Mio. (2007), davon 2,9 Mio. Ausländer; Wachstumsrate zum Vorjahr: 0,6 Prozent (2006)

Landessprache: Italienisch, offiziell anerkannte Minderheitensprachen außerdem friaulisch, ladinisch, deutsch, slowenisch, okzitanisch, französisch, frankoprovenzalisch, albanisch, griechisch, sardisch, katalanisch und kroatisch.

Religion: Ganz überwiegend römisch-katholisch, außerdem über 1 Mio. Muslime, rund 120.000 Buddhisten, rund 50.000 Protestanten, rund 40.000 Juden

Nationalfeiertag: 2. Juni, Gründungstag der Republik (1946)

Unabhängigkeit: Italienische Einigung, 20. September 1870

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen Bundespersonalausweis nach Italien einreisen. Eine Einreise ist auch mit einem vorläufigen Personalausweis möglich.

Deutsche Kinderausweise werden anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Auch der für Kinder ausgestellte Personalausweis wird für die Einreise anerkannt. Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.

Deklaration von Bargeld

Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien, muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von Euro 10.000,—übersteigt, deklariert werden.

Diese Einreisebestimmungen gelten grundsätzlich für alle Bürger des Europäischen Wirtschaftraums (EWR).

Italien wendet das Schengen-Abkommen an, Grenzkontrollen bei Deutschen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Seit den Terroranschlägen vom 11.09.2001 in New York werden aus Sicherheitsgründen Reisende auf dem Luftweg bei Ein - und Ausreise wieder verstärkt kontrolliert.

Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de