| Länderinformationen und Reisebestimmungen zu Slowenien |
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Ländername: Republika Slovenija (Republik Slowenien) Klima: mehrere Klimazonen: alpines Klima (W/NW), kontinentales Klima (N/O), mediterranes Klima (W/SW) Lage: Übergang zwischen Mittel- und Südosteuropa. Grenzt im Westen an Italien, im Südwesten an das Adriatische Meer, im Nordwesten und Norden an Österreich, im Nordosten an Ungarn, im Osten und Südosten an Kroatien Größe des Landes: 20.273 qkm Hauptstadt: Laibach (Ljubljana): 263.149 Einwohner (30.06.2008), mit Vororten ca. 320.000 Bevölkerung: 2.053.740 Einwohner (Stand: 30.09.200831.03.2008) Slowenen: 83,06%; Autochthone Minderheiten: Ungarn (ca. 6.243), Italiener (ca. 2.258) weitere Bevölkerungsgruppen: Kroaten (ca. 35.642), Serben/Montenegriner (ca. 38.964/2667), Bosniaken (ca. 21.542), Mazedonier (ca. 3.972), Albaner (ca. 6.186), Roma (ca. 3.246), Deutschsprachige (ca. 680) Landessprache: Slowenisch Religion: Nach Schätzungen ca. 57,8% Katholiken, ca. 2,3% orthodoxe Kirchen, 2,4% Muslime, 0,9% Protestanten Nationalfeiertag: 25. Juni (Jahrestag der Proklamation der Eigenstaatlichkeit im Jahre 1991) Unabhängigkeit: seit 1991 Allgemeine Reiseinformationen Straßenbenutzung Die Ost-West-Autobahn A1 zwischen Maribor und Koper ist fertiggestellt, die Nord-Süd-Autobahn A2 zwischen Karawanken-Tunnel / Jesenice und Obrežje / Richtung Zagreb ist in den Bereichen bei Bled und bei Novo Mesto / Otočec durch die noch andauernden Bauarbeiten unterbrochen. Seit dem 1. Juli 2008 ist in Slowenien eine Autobahnvignette für alle Kraftfahrzeuge (Pkw und Motorräder) bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen verbindlich vorgeschrieben. Seit dem 1. Juli 2009 gibt es für Pkw eine Vignette für 7 Tage (15.- €) sowie eine Monatsvignette für 30.- €. Der Preis der Jahresvignette wird von 55.- € auf 95.- € steigen. Die bisherige Halbjahresvignette wird für Pkw wegfallen. Für Motorräder (ohne Beiwagen) gibt es eine Vignette für 7 Tage (7,50 €), eine Halbjahresvignette (25.- €) und eine Jahresvignette (47,50 €); für Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen und für Lastkraftwagen wird die weiterhin bestehende Streckenmaut, die nach gefahrenen Kilometern abgerechnet wird, zum 1. Juli 2009 um 40 % erhöht. Die Vignetten können über den österreichischen ÖAMTC, den slowenischen AMZS sowie bei der slowenischen Post und an allen PETROL- und ÖMV-Tankstellen in Grenznähe erworben werden. Dies gilt ebenso für alle Tankstellen in Oberbayern sowie in der Republik Österreich. Die Benutzung von Autobahnen (grüne Beschilderung) und Fernstraßen (blaue Beschilderung) ohne gesetzlich vorgeschriebene Vignette wird auf der Grundlage des slowenischen Ordnungswidrigkeitengesetzes mit Bußgeldern zwischen 300,- € bis 800,- € (je nach Wagenklasse) geahndet. Bei sofortiger Bezahlung halbiert sich der festgelegte Bußgeldbetrag. Bei Nichtbezahlung können vor dem rechtlichen Hintergrund in Slowenien auch deutsche Reisedokumente, Fahrzeugpapiere oder das Kraftfahrzeug selbst als Sicherheitsleistung durch die slowenischen Stellen vorübergehend einbehalten werden. Seit dem 1. Mai 2008 gilt in Slowenien ein verschärftes Gesetz über die Sicherheit im Straßenverkehr. Im Rahmen dieses Gesetzes sind für Geschwindigkeitsübertretungen sowie für das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss sehr hohe Geldbußen in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro vorgesehen. Nicht in Slowenien wohnhafte ausländische Staatsangehörige sind zur sofortigen Begleichung der auferlegten Bußgelder verpflichtet. Der slowenischen Polizei steht das Mittel der zeitwilligen Entziehung von Reisepass oder Personalausweis zur Durchsetzung der Zahlungen zur Verfügung. Das neue Gesetz sieht ausdrücklich auch die Möglichkeit einer Beschlagnahme der betreffenden Kfz sowie einen vorübergehenden Polzeigewahrsam der Fahrzeugführer vor. Auch Mobiltelefongespräche während des Fahrens eines Kfz sind nunmehr ausdrücklich untersagt. Fahrverbote / Beschränkungen Seit dem 1. April 2004 gilt in Slowenien für Lastkraftwagen und Fahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht von mehr als 7,5 t sowie Landmaschinen, Traktoren und Pferdefuhrwerke ein ganzjähriges Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr sowie während der Tourismussaison vom 15.06. bis 15.09. an Samstagen von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Für folgende Verkehrsverbindungen gilt während der Tourismussaison ein erweitertes Fahrverbot für die vorgenannten Fahrzeuge: von Ljubljana zur Adriaküste und von dort zur kroatischen Grenze von Postojna über Ilirska Bistrica zum Grenzübergang Jelšane an Samstagen von 5.00 Uhr bis 16.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 5.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Während des gesamten Jahres gilt in den Nachtstunden ein Fahrverbot für Landmaschinen, Traktoren und Pferdefuhrwerke. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis. Während des Winters gilt ein Fahrverbot für Lastkraftwagen mit Anhängern, Fahrzeuge mit Gefahrensubstanzen sowie Schwertransporte. Bei Sturm (»Bora«) gilt ein Fahrverbot für Güterverkehr, Fahrzeugkombinationen mit geschlossenem oder mit Plane bedecktem Fahrgestell, Gelenk- und Doppeldeckerbusse, Wohnmobile und Wohnwagen. Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge die Pflicht zu Winterreifen, außerdem müssen Schneeketten mitgeführt werden. Ausnahmen vom Fahrverbot richten sich nach § 6 der Regierungsverordnung über Verkehrsbeschränkungen in der Republik Slowenien (slowenisches Gesetzblatt UL Nr. 63 vom 16.06.2006) und gelten insbesondere für Transporte im öffentlichen Interesse und für humanitäre Hilfstransporte. Geltende Ausnahmen bedürfen keines gesonderten Nachweises mittels einer Bescheinigung. In Zweifelsfällen können Ausnahmen über die Deutsche Botschaft in Slowenien abgefragt werden. Reisedokumente / Visum Slowenien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Deutsche benötigen kein Einreisevisum für Slowenien und können demnach mit einem
nach Slowenien einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt auch die bis zum 01.11.2007 vorgenommen Eintragung in den Reisepass eines Elternteils. Auch der Personalausweis für Kinder ist ein anerkanntes Grenzübergangsdokument. Für die Republik Slowenien wird ein Lichtbild des Kindes im Kinderausweis empfohlen, für eine eventuelle Weiterreise in die Republik Kroatien ist das Anbringen eines Lichtbildes zwingend erforderlich (siehe Reisehinweise für die Republik Kroatien). Unabhängig vom Einreisezweck ist ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten möglich. Wenn der Aufenthalt drei Monate übersteigt, muss bei der zuständigen Verwaltungseinheit eine Aufenthaltserlaubnis-neu eingeholt werden. Hinweise für in Deutschland lebende Drittstaatsangehörige Für in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafte Drittstaatsangehörige wird darauf hingewiesen, dass deutsche Aufenthaltstitel oder Sichtvermerke anderer Staaten (z.B. Kroatien) seit dem Beitritt Sloweniens zum Schengenraum am 21.12.2007 zwar grundsätzlich, aber nicht in jedem Einzelfall zur Einreise nach oder zum Transit durch Slowenien anerkannt werden. Es ist in jedem Falle ein jeweiliges eventuelles Visumerfordernis auf der Grundlage des Schengen-Besitzstandes bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Slowenien in Deutschland zu prüfen. Für den Fall einer Einreise oder eines Transits mit gültigem Schengenvisum ist in jedem Fall vor Antritt der Reise die Zahl der möglichen Einreisen in das Schengengebiet zu prüfen. Aus Kroatien kommend sind für die Einreise nach oder den Transit durch Slowenien für eine problemlose Rückkehr in das Schengengebiet zumindest zwei auf dem Visaetikett ersichtliche Einreisen notwendig. Hinweis für Kroatien-Reisende (Transitreisende in die Republik Kroatien) Ungültige Reisedokumente berechtigen grundsätzlich nicht zur Einreise, auch dann nicht, wenn lediglich ein Transit durch Slowenien und eine Weiterreise nach Kroatien geplant ist. Wird man aufgrund ungültiger oder fehlender Reisedokumente durch die slowenischen Grenzbehörden (bei der Ausreise aus dem EU-/Schengenraum) zurückgewiesen, ist zusätzlich mit einem möglichen Bußgeld in Höhe von 40,00 Euro auf der Grundlage des Grenzpolizeigesetzes der Republik Slowenien zu rechnen. Werden Reisende bei Einreisekontrollen der kroatischen Grenzbehörden ohne oder mit ungültigen Reisedokumenten angetroffen, erfolgt ebenfalls die konsequente Zurückweisung. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt unbedingt bei einer der slowenischen Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland über die aktuellen Ein- und Durchreisebestimmungen zu informieren. |












