| Länderinformationen und Reisebestimmungen zu Schweden |
|
Ländername: Königreich Schweden/Konungariket Sverige Klima: Durchschnittstemperaturen Januar/Juli: Malmö -0,2°C/+16,8°C, Stockholm -2,8°C/+17,2°C, Kiruna -16,0°C/+12,8°C Lage: zwischen 55° und 69° nördl. Breite; zwischen 11° und 24° östl. Länge Landesfläche: 449.696 qkm Hauptstadt: Stockholm (802.611) Bevölkerung: 9.215.021 Landessprache: Schwedisch Religion, Kirche: Lutheraner (80%) Nationalfeiertag: 6. Juni Unabhängigkeit: immer in geschichtlicher Zeit Allgemeine Reiseinformationen Rauchen Seit dem 1. Juni 2005 gilt in Schweden ein allgemeines Rauchverbot in der Gastronomie und in öffentlichen Gebäuden. Straßenverkehr Im Straßenverkehr gilt eine Grenze von 0,2 Promille. Es drohen hohe Strafen bei Verstoß (auch Haftstrafen). Alkoholkontrollen sind auch morgens beim Eintreffen der Fähren üblich. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind genau einzuhalten; bei Überschreitungen gibt es keine Toleranzgrenzen, aber hohe Strafen. Zum 1. Oktober 2006 wurden die Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen verdoppelt. Schon bei relativ geringen Übertretungen muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden. Je nach vorgeschriebener Höchstgeschwindigkeit bewegen sich die Sätze zwischen 1500 bzw. 2000 SEK für geringe Überschreitungen (1-10 km/h) und 4000 SEK für schwerere Verstöße (30-40 km/h). Auch Verstöße gegen die Gurt- bzw. Helmpflicht werden mit Bußgeldern zwischen 1500 SEK (Erwachsene) und 2500 SEK (Kinder) belegt. Einreisebestimmungen Schweden ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Deutsche benötigen kein Einreisevisum für Schweden und können demnach mit einem
nach Schweden einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt auch die bis zum 1.11.2007 vorgenommene Eintragung in den Reisepass eines Elternteils. Auch für Kinder ausgestellte Personalausweise werden für die Einreise anerkannt. Das Reisedokument für Ausländer mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis wird anerkannt. Für alleine oder in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reisende Minderjährige gibt es keine besonderen Vorschriften. Das Auswärtige Amt empfiehlt in jedem Fall zusätzlich die teilweise sehr strengen Regelungen/Geschäftsbedingungen bezüglich Lichtbildausweisen der zahlreichen neuen Fluglinien zu prüfen. |












