Länderinformationen und Reisebestimmungen zu Luxemburg

Ländername: Großherzogtum Luxemburg / Grand-Duché du Luxembourg / Lëtzebuerg

Klima: gemäßigt mit maritimen Einflüssen, die das Wetter bestimmen. Die Luft ist meist mild und feucht; jährliche Niederschlagsmenge 782,2 mm; Temperaturen im Jahresmittel 9° C, im Januar 0,8° C, im Juli 17,5°C.

Lage: 6°31’ östl. Länge, 49°26’ nördl. Breite
Geographische Grenzen: belgische Ardennen, Eifel, Mosel, Sauer und Our, Lothringer Becken.

Landesfläche: Luxemburg ist mit einer Fläche von 2.586 qkm nach Malta der kleinste Staat der Europäischen Union (EU), 14 qkm größer als das Saarland.

Hauptstadt: Luxemburg (ca. 85.500 Einwohner)

Bevölkerung: 483,800, davon 277.900 Luxemburger. Der Anteil der Ausländer ist mit 42,6 % der höchste innerhalb der EU. In Luxemburg leben 76.600 Portugiesen, 26.600 Franzosen, 19.100 Italiener, 16.500 Belgier, 11.600 Deutsche. Bevölkerungsdichte: 187,1 Einwohner je qkm.

Landessprache: ist Lëtzebuergisch (Gesetz vom 24.02.1984). Als Amtssprachen fungieren Letzebuergisch, Französisch und Deutsch, Unterrichtssprache im Kindergarten ist Letzebuergisch, in der Grundschule Deutsch, in der Oberschule überwiegend Französisch.

Religionen / Kirchen: Katholiken (ca. 98%), Protestanten, Juden, Muslime

Nationalfeiertag: 23. Juni (offizieller Geburtstag des Großherzogs - eigentlich 16.04.1955 -, wird seit Großherzogin Charlotte - 23.01.1896-01.07.1985 - im Juni begangen)

Unabhängigkeit: Londoner Vertrag 1839, nachdem das Großherzogtum Luxemburg auf dem Wiener Kongress (1815) als eigenständige Einheit geschaffen worden war. Luxemburg war 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes

Allgemeine Reiseinformationen und besondere strafrechtliche Bestimmungen

Seit dem 1. Oktober 2007 gilt im Großherzogtum Luxemburg die Promillegrenze von 0,5 (abgesenkt von 0,8), für Fahranfänger und Berufsfahrer gilt die Promillegrenze von 0,2. Drogenschnelltests wurden eingeführt. Die Strafen für Verkehrssünder wurden empfindlich verschärft. Bei Verstößen können hohe Verwarngelder oder Geldstrafen verlangt werden; auch der Führerschein kann noch an Ort und Stelle eingezogen werden. Wer die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50% (oder mindestens 40km/h) überschreitet, muss ebenfalls mit dem sofortigen Führerscheinentzug rechnen.  Seit dem 1. April 2008 (verbindlich teils ab 1. Juni 2008) gelten außerdem viele Neuerungen im luxemburgischen Straßenverkehr, so z. B. die Pflicht zum Tragen von Warnwesten in bestimmten Situationen, das Verbot der Mischbereifung und ähnliche Vorschriften.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Luxemburg ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

Deutsche benötigen kein Einreisevisum für Luxemburg und können demnach mit einem

  • gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis,
  • gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Personalausweis,
  • gültigen vorläufigen Personalausweis,

nach Luxemburg einreisen.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt auch die bis zum 1.11.2007 vorgenommene Eintragung in den Reisepass eines Elternteils.

Einreise mit Tieren

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden - für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten.

Weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMELV) unter
www.bmelv.de