| Länderinformationen und Reisebestimmungen zu Österreich |
Klima: Mitteleuropäisches Übergangsklima mit zunehmend kontinentalem Einfluss nach Osten Geographische Lage: Binnenstaat zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Tschechischen Republik im Norden, der Slowakei und Ungarn im Osten, Italien und Slowenien im Süden, der Schweiz und Liechtenstein im Westen Fläche: 83.858 qkm Hauptstadt: Wien (1.631.082 Einwohner) Bevölkerung: 8,2 Mio. Einwohner, davon 91% Österreicher und 9% Ausländer (aus dem ehemaligen Jugoslawien, Türken, fast 209.000 Deutsche) Landessprache: Deutsch (92%) Amtssprachen: Deutsch, Slowenisch (regional), Kroatisch (regional) Religionen / Kirchen: Katholiken (73,6%), Protestanten (4,7%), Muslime (4,2%), Orthodoxe Kirchen (2,2%), Juden (0,1%), ohne Bekenntnis (12%) Nationaltag: 26. Oktober (Verabschiedung des Neutralitätsgesetzes 1955) Allgemeine Reiseinformationen Führerschein Alle deutschen Führerscheinmodelle, ebenso wie die der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftraums, haben in Österreich volle Gültigkeit. Warnwesten im Straßenverkehr Seit dem 01. Mai 2005 gilt für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge eine Warnwestenpflicht. Solch eine Weste muss rot, orange oder gelb sein und der ÖNORM EN 471 entsprechen (auf dem Etikett der Jacke ersichtlich). Die Warnwesten, die vom Fahrer immer mitgeführt werden müssen, sind zu tragen beim Verlassen des Fahrzeugs auf einer Autobahn, Autostraße oder Freilandstrasse für das Aufstellen eines Warndreiecks, auf einer unübersichtlichen Strassenstelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht und bei Dämmerung oder Dunkelheit. Für Mitfahrer besteht keine Warnwestenpflicht. Bei Verstößen gegen das Nicht-Tragen, aber auch schon gegen das Nicht-Mitführen werden Organstrafverfügungen in Höhe von jeweils 14 € ausgestellt, allerdings reicht der gesetzliche Strafrahmen bis zu 2.180,- €, wenn beim Verlassen des Fahrzeugs durch das Nichttragen der Weste eine außerordentliche Gefahrensituation heraufbeschworen wird. Lichtpflicht im Straßenverkehr Die Lichtpflicht ist seit dem 1. Januar 2008 aufgehoben. Freiwillig kann man jedoch auch am Tage mit Licht fahren.. Winterbereifung von Kraftfahrzeugen Vom 1.1. 2008 an dürfen Lenker eines Pkw, eines Kombifahrzeugs oder eines Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen bei winterlichen Fahrverhältnissen ihr Fahrzeug in der Zeit vom 1. November bis 15. April nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert oder unter bestimmten Voraussetzungen Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Näheres ist den Internetseiten des österreichischen Automobilclubs www.oemtc.at zu entnehmen. Autobahnvignette
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Internetseite des österreichischen Automobilclubs unter www.oeamtc.at verwiesen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Deutsche benötigen kein Einreisevisum für Österreich und können demnach mit einem
nach Österreich einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt auch die bis zum 1.11.2007 vorgenommene Eintragung in den Reisepass eines Elternteils. Auch die für Kinder ausgestellten Personalausweise werden für die Einreise anerkannt. Einreise mit Tieren Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen) gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unter
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