Länderinformationen und Reisebestimmungen zu Österreich
  • Name: Republik Österreich

Klima: Mitteleuropäisches Übergangsklima mit zunehmend kontinentalem Einfluss nach Osten

Geographische Lage: Binnenstaat zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Tschechischen Republik im Norden, der Slowakei und Ungarn im Osten, Italien und Slowenien im Süden, der Schweiz und Liechtenstein im Westen

Fläche: 83.858 qkm

Hauptstadt: Wien (1.631.082 Einwohner)

Bevölkerung: 8,2 Mio. Einwohner, davon 91% Österreicher und 9% Ausländer (aus dem ehemaligen Jugoslawien, Türken, fast 209.000 Deutsche)

Landessprache: Deutsch (92%)

Amtssprachen: Deutsch, Slowenisch (regional), Kroatisch (regional)

Religionen / Kirchen: Katholiken (73,6%), Protestanten (4,7%), Muslime (4,2%), Orthodoxe Kirchen (2,2%), Juden (0,1%), ohne Bekenntnis (12%)

Nationaltag: 26. Oktober (Verabschiedung des Neutralitätsgesetzes 1955)

Allgemeine Reiseinformationen

Führerschein

Alle deutschen Führerscheinmodelle, ebenso wie die der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftraums, haben in Österreich volle Gültigkeit.

Warnwesten im Straßenverkehr

Seit dem 01. Mai 2005 gilt für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge eine Warnwestenpflicht. Solch eine Weste muss rot, orange oder gelb sein und der ÖNORM EN 471 entsprechen (auf dem Etikett der Jacke ersichtlich). Die Warnwesten, die vom Fahrer immer mitgeführt werden müssen, sind zu tragen beim Verlassen des Fahrzeugs auf einer Autobahn, Autostraße oder Freilandstrasse für das Aufstellen eines Warndreiecks, auf einer unübersichtlichen Strassenstelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht und bei Dämmerung oder Dunkelheit. Für Mitfahrer besteht keine Warnwestenpflicht. Bei Verstößen gegen das Nicht-Tragen, aber auch schon gegen das Nicht-Mitführen werden Organstrafverfügungen in Höhe von jeweils 14 € ausgestellt, allerdings reicht der gesetzliche Strafrahmen bis zu 2.180,- €, wenn beim Verlassen des Fahrzeugs durch das Nichttragen der Weste eine außerordentliche Gefahrensituation heraufbeschworen wird.

Lichtpflicht im Straßenverkehr

Die Lichtpflicht ist seit dem 1. Januar 2008 aufgehoben. Freiwillig kann man jedoch auch am Tage mit Licht fahren..

Winterbereifung von Kraftfahrzeugen

Vom 1.1. 2008 an dürfen Lenker eines Pkw, eines Kombifahrzeugs oder eines Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen bei winterlichen Fahrverhältnissen ihr Fahrzeug in der Zeit vom 1. November bis 15. April nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert oder unter bestimmten Voraussetzungen Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Näheres ist den Internetseiten des österreichischen Automobilclubs www.oemtc.at zu entnehmen.

Autobahnvignette

  • Seit dem Jahr 2007 dürfen die Vignetten nur mehr auf die Windschutzscheibe, z.B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, geklebt werden. Die Anbringung auf einer nicht versenkbaren, linken vorderen Seitenscheibe ist nach der neuen Mautordnung nicht mehr gestattet.
  • Nicht erlaubt sind spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt der Vignette mit der Windschutzscheibe verhindern. Wurde die Vignette manipuliert, werden 240 Euro Ersatzmaut oder mindestens 400 Euro Strafe fällig.
  • Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades anzubringen.
  • Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig. Wer erwischt wird, muss mit Strafen rechnen.
  • Unteren Vignettenabschnitt aufbewahren. Die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis.
  • Es werden neuerdings verstärkt automatische Kontrollen durchgeführt. Deutsche Fahrer werden dabei durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister Flensburg identifiziert. Bei Verstößen gegen die Vignettenpflicht können Geldbußen von bis zu 3.000 Euro verhängt werden.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Internetseite des österreichischen Automobilclubs unter www.oeamtc.at verwiesen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

Deutsche benötigen kein Einreisevisum für Österreich und können demnach mit einem

  • gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis,
  • gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Personalausweis,
  • gültigen vorläufigen Personalausweis,

nach Österreich einreisen.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt auch die bis zum 1.11.2007 vorgenommene Eintragung in den Reisepass eines Elternteils. Auch die für Kinder ausgestellten Personalausweise werden für die Einreise anerkannt.

Einreise mit Tieren

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU  (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen) gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unter
www.bmelv.de/cln_111/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Reisen-Verkehr/Heimtiere/HeimtiereEinreiseregelung.html