| Länderinformationen und Reisebestimmungen zu Rumänien |
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Ländername: Rumänien (România) Klima: Kontinental (Sommer heiß - bis zu 40° Celsius; Winter kalt; insgesamt trockener als in Deutschland) Lage: Südosteuropa, angrenzend im Nordwesten an Ungarn, im Norden an die Ukraine, im Osten an die Republik Moldau und das Schwarze Meer, im Süden an Bulgarien und im Westen an Serbien Größe des Landes: 237.500 qkm Hauptstadt: Bukarest, ca. 2,1 Mio. Einwohner Bevölkerung: 21,6 Mio. Einwohner (Volkszählung 2002) Landessprache: Rumänisch Religion, Kirchen: Rumänisch-orthodox 87%, römisch-katholisch ca. 5%, griechisch-katholisch ca. 1%, u.a. Nationaltag: 1. Dezember / Nationalfeiertag Unabhängigkeit: 1862 Zusammenschluss der Donaufürstentümer Walachei und Moldau als Rumänien, 1878 Anerkennung der Unabhängigkeit Rumäniens auf dem Berliner Kongress, 1918 wurden im Norden Transsilvanien (Siebenbürgen), im Westen das Banat und im Osten Bessarabien angegliedert Allgemeine Reiseinformationen Straßenverhältnisse / Straßenverkehr Das Verkehrsaufkommen (überwiegend LKW im Transitverkehr) auf den Fernstraßen ist hoch. Die Hauptroute Arad, Deva, Sibiu ist akzeptabel, aber nur eine zweispurig ausgebaute Landstraße, teilweise mit Standstreifen. Die beiden bisher einzigen Autobahnabschnitte zwischen Bukarest und Pitesti sind durchgängig zweispurig bzw. zwischen Bukarest und Konstanza/Constanta bis Cernavoda (ca. 60 km vor Constanta) zweispurig, jedoch zurzeit nur noch einspurig befahrbar. Auf den übrigen Strecken muss mit sehr unterschiedlicher Fahrbahnqualität gerechnet werden. (Vorsicht vor Schlaglöchern, Asphaltverwerfungen und Unterspülungen am Fahrbahnrand !) Auf die gelegentlich rücksichtslose Fahrweise vor allem von Bussen und LKWs wird hingewiesen. Im Vergleich der EU-Länder nimmt Rumänien einen der vorderen Plätze ein, wenn es um die Anzahl der tödlichen Verkehrsunfälle geht. Besondere Vorsicht im Straßenverkehr wird empfohlen. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden, da mangelhaft gesicherte Baustellen und langsame Fuhrwerke, die zudem schlecht oder gar nicht beleuchtet sein können, eine zusätzliche Gefährdung mit sich bringen. Im Winter ist insbesondere auf Nebenstraßen mit zum Teil erheblichen Behinderungen durch Schnee und Schneeverwehungen zu rechnen. Autofahrer sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten. In Rumänien gilt im Straßenverkehr die 0,0 Promillegrenze. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt innerhalb von Ortschaften bei 50 km/h; auf Autobahnen sind 130 km/h, auf Schnell- und Europastraßen 100 km/h sowie auf allen anderen außerstädtischen Straßen 90 km/h erlaubt (alle Angaben gelten für PKW). Auf Autobahnen, Schnellstraßen („Drumurile expres“) und Europastraßen ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Seit Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung sind im Fahrzeug ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitzuführen. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zudem eine reflektierende Warnweste Pflicht. Sie muss bei Pannen u.ä. getragen werden. Fahrzeuge (mit Ausnahme von Motorrädern), die das rumänische Nationalstraßennetz benutzen, müssen eine Straßenbenutzungsgebühr entrichten. Dazu ist der Kauf einer Vignette - der so genannten Rovinieta - notwendig. Sie kann u.a. an den Grenzübergängen (auch gegen Euro), diversen Tankstellen und online unter www.roviniete.ro erworben werden. Adressen der Stellen, die die Vignette zum Kauf anbieten, sind auch unter www.cnadnr.ro/pagina.php?idg=53 einsehbar. Unter Umständen kann es zu Versorgungsengpässen kommen. Bei nicht vorhandener Rovinieta werden Geldbußen verhängt. Im Falle eines Unfalles mit Personenschaden muss die Polizei (Notrufnummer 112) zum Unfallort gerufen werden. Ist lediglich Blechschaden entstanden, so ist der Unfall binnen 24 Stunden der für den Unfallort zuständigen Polizeistelle anzuzeigen. Auch kleinere Verkehrsverstöße können schnell zu einem Entzug des Führerscheins und zur Verhängung eines Fahrverbotes führen. Personen, die in Rumänien eine Arbeit aufnehmen und mit eigenem Pkw einreisen, sind verpflichtet, dieses Fahrzeug innerhalb von 90 Tagen ab Einreise bzw. Wohnsitznahme auf ein rumänisches Kennzeichen umzumelden. Die Umschreibung eines deutschen in einen rumänischen Führerschein ist nach Mitteilung der rumänischen Behörden seit EU-Beitritt nicht mehr erforderlich. Die Einreise nach Rumänien ist für deutsche Staatsangehörige visumfrei möglich. Zur Einreise genügt der Personalausweis. Der deutsche Kinderausweis und der Kinderpass werden für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr anerkannt. Ab dem 10. Lebensjahr ist im Kinderausweis ein Lichtbild erforderlich. Deutschland stellt derzeit folgende Reisedokumente aus:
Diese Dokumente, sowie die vor der Einführung der neuen Reisedokumente ausgestellten Reisedokumente, behalten ihre Gültigkeit und werden zur Einreise nach Rumänien anerkannt. Die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments muss den Ausreisetag einschließen. Minderjährige, die neben der deutschen auch die rumänische Staatsangehörigkeit haben, werden von den rumänischen Behörden als rumänische Staatsangehörige angesehen und müssen daher die nachfolgend aufgeführten speziell für rumänische Minderjährige gültigen Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person, so ist Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht eines Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist. Wegen weiterer Einzelheiten kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise die rumänischen Behörden. Eine Pflicht ausländischer Staatsangehöriger zur behördlichen Registrierung besteht nicht. Der Aufenthalt kann von der zuständigen rumänischen Ausländerbehörde über 90 Tage hinaus verlängert werden; der Antrag ist spätestens 60 Tage nach Einreise zu stellen. Probleme aufgrund von Visa anderer Staaten, die im Reisedokument angebracht sind, bestehen nicht. Für Reisen mit Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de Weitere Informationen können bei den rumänischen Auslandsvertretungen in Deutschland erfragt werden. Aufgrund der weltweiten Ausbreitung des Virus A/H1N1 ("Schweinegrippe") müssen Einreisende nach Rumänien laut Auskunft der rumänischen Grenzpolizei derzeit eine Gesundheitserklärung abgeben. Das beim Grenzübergang auszufüllende Formular beinhaltet Fragen nach:
Der Einreisende erklärt darüber hinaus sein Einverständnis, bei Auftreten von Grippesymptomen einen Arzt oder ein Krankenhaus aufzusuchen. Rumänische Staatsbürger müssen zusätzlich eine Belehrung unterzeichnen, dass die mangelnde Mitwirkung bei der Bekämpfung ansteckender Krankheiten eine Straftat und eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Weitere Informationen erhalten sie beim rumänischen Gesundheitsministerium unter
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