Länderinformationen und Reisebestimmungen zu Polen

Ländername: Republik Polen (Rzeczpospolita Polska)

Klima: Kontinentalklima

Lage: Nord-Süd zwischen Ostsee und Beskiden, Ost-West zwischen Oder/Neiße und Bug

Größe: 312.678 qkm

Hauptstadt: Warschau (Großraum) mit ca. 2,4 Mio. Einwohnern

Bevölkerung:  38,12 Mio. (2006), 122 Einwohner pro qkm, Wachstum: 0,0% pro Jahr

Landessprache: Polnisch

Religionen / Kirchen: Katholiken (35 Mio.), Polnisch-Orthodoxe, Protestanten, Altkatholiken, Juden

Nationaltag: 1) 3. Mai (erste polnische Verfassung 1791); 2) 11. November (Unabhängigkeit 1918)

Allgemeine Reiseinformationen

Touristische Informationen für Ihre Reise nach Polen sind erhältlich beim Polnischen Informationszentrum für Touristik, Kurfürstendamm 71, 10709 Berlin, Tel. ( 030 ) 21 00 92

Grenzgebiet zu Russland

Hinweis für Touristen, insbesondere Wanderer, im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad): Die „grüne Grenze“ ist an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinander liegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen.

Straßenverkehr

Steuert der Halter eines Kfz nicht selbst das Fahrzeug oder fährt darin als Passagier mit, benötigt der Fahrer des Fahrzeugs unbedingt eine Bescheinigung, in der der Halter dem Fahrer die Erlaubnis erteilt, das Fahrzeug zu nutzen und damit nach Polen zu reisen.

Wird ein Fahrer eines nicht in Polen zugelassenen Kfz ohne eine solche Bescheinigung angetroffen, muss mit einer Geldbuße gerechnet werden. Ein Muster für eine solche Bescheinigung finden Sie auf der Homepage der polnischen Botschaft Berlin, www.berlin.polemb.net bei Konsularinformationen-Rechtsinformationen.

Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte ist nicht mehr Pflicht. Dennoch empfiehlt es sich, die Grüne Versicherungskarte mitzuführen, da sie erfahrungsgemäß die Abwicklung im Schadensfall erheblich erleichtert.

Der Abschluss eines Auslandsschutzbriefes für Kraftfahrzeuge wird empfohlen, da bei einem Unfall sehr hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland entstehen, bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Verschrottung in Polen anfallen können.

Bei Alkohol am Steuer gilt die 0,2‰-Grenze. Auch geringfügige Überschreitungen können bereits mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Mit Führerscheinentzug und Fahrzeugsicherstellung ist zu rechnen.

Seit 17.04.2007 besteht gesetzliche Pflicht, in Polen ganztägig mit Abblendlicht zu fahren. Diese Regelung betrifft alle Kraftfahrzeuge.

Das Telefonieren während der Fahrt ist verboten. Erlaubt ist die Benutzung einer Freisprechanlage.

Vignette

Bis Ende 2008 waren für das Fahren auf Landesstraßen (polnisch: droga krajowa, Abkürzung: DK) in- und ausländische Unternehmen des Straßentransports im Hoheitsgebiet der Republik Polen zum Entrichten von Gebühren (Gebührenkarte/Vignette) verpflichtet, wenn der Transport mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t durchgeführt wurde oder wenn eine Personenbeförderung mit einem Kraftfahrzeug vorgenommen wurde, das von seiner Konstruktion her für eine Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich Fahrer bestimmt war.

Im Gesetzblatt Nr. 218 Pos. 1391 vom 09.12.2008 wurde das Gesetz vom 7.11.2008 zur Änderung des Gesetzes über öffentliche Straßen und einiger anderer Gesetze bekannt gemacht; u.a. sind folgende Regelungen vorgesehen:

  • Abschaffung der Halbjahresgebühren für die Nutzung der Landesstraßen durch Kraftfahrzeuge,
  • Aufhebung der Gebührenpflicht für die Nutzung der Landesstraßen durch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 12 t.
  • Vor dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes ausgestellte Gebührenkarten behalten ihre Gültigkeit für den Zeitraum, für den sie ausgestellt wurden.

Der Erwerb der fahrzeugbezogenen Gebührenkarten (Vignette) ist bei den polnischen Grenz- und Binnenzollämtern, an bestimmten Tankstellen sowie bei den polnischen Gewerbeorganisationen möglich. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Gebührenkarte korrekt gelocht ist, da ansonsten bei Kontrollen Geldbußen erhoben werden. Insbesondere bei deutschen und westeuropäischen Bussen werden diese Vignetten häufig bei Verkehrskontrollen genau kontrolliert.

Die Gebührenkarte besteht aus zwei Abschnitten, wovon der selbstklebende Teil an der Winschutzscheibe zu befestigen ist und der zweite Teil vom Fahrer mitgeführt werden muss.

LKW- / Omnibusverkehr

Unternehmen des Straßentransports und Spediteure werden seit dem 1.9.2005 inPolen finanziell entlastet. Halter von Nutzfahrzeugen mit einer Nutzlast ab 3,5 t sindvon der Zahlung einer Abgabe auf den mautpflichtigen Streckenabschnitten derAutobahnen A2 und A4 befreit, wenn sie eine gültige Vignette (entrichteteStraßennutzungsgebühr gemäß Art. 42 des Gesetzes über Straßentransport)besitzen.

Seit der Eröffnung moderner Grenzübergänge wie z.B. Kukuryki/Brest werden alle Lkw auf ihr Lade- bzw. Leergewicht überprüft. Vereinzelt kommt es dabei zu Problemen, da die Wiegeprotokolle, die bei der Einreise nach Polen vorgenommen worden sind, nicht mit denen bei der Ausreise übereinstimmen. Die LKW-Fahrer müssen bei festgestellter Überladung mit hohen Nachzahlungen rechnen.

Für Lkw über 12 t gilt an polnischen Feiertagen – Neujahr, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, 3. Mai, Pfingstsonntag, Fronleichnam, 15. August, 1. November, 11. November, 25. und 26. Dezember – von 8.00 bis 22.00 Uhr sowie am Vortag von 18.00 bis 22.00 Uhr Fahrverbot (gilt nicht am 24. und 31.12. sowie für humanitäre Hilfstransporte und Busse).

In den Sommermonaten - ab dem ersten Freitag nach dem 18. Juni bis zum letzten Sonntag vor dem Beginn des Schuljahres Anfang September - gelten zusätzlich Fahrverbote am Freitag von 18.00 bis 22.00 Uhr, am Samstag von 08.00 bis 14.00 Uhr und am Sonntag von 08.00 bis 22.00 Uhr.

LKW mit einem Gesamtgewicht von 16 t und mehr dürfen im Stadtgebiet von Warschau in der Zeit von 07.00 bis 10.00 Uhr und von 16.00 bis 18.00 Uhr nur mit einer speziellen Genehmigung fahren (Anordnung der Warschauer Stadtverwaltung).

Für den LKW-Transitverkehr in Warschau sind besondere Einschränkungen in Kraft: Lastwagen über 16 t dürfen nur in der Zeit von 18.00 bis 22.00 Uhr und nur auf bestimmten Straßenzügen fahren.

Für Dienstleistungen mit im Ausland angemeldeten Bussen in Polen muss Beförderungssteuer (sog. Pauschalsteuer) an der Grenze entrichtet werden, da diese Steuer im Gegensatz zum innerdeutschen Busverkehr nicht bereits im Fahrpreis einbegriffen ist. Die Beförderungssteuer beträgt 20 PLN pro Person und Einfahrt.

Ausführliche Informationen zu grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Omnibussen, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, finden Sie auf der Internetseite der Botschaft : www.warschau.diplo.de, im Bereich “Wirtschaft, Verkehr, Energie und Umwelt“

Es wird empfohlen, sich vor der Abreise über eventuelle neue Regelungen zu informieren.

Bei zusätzlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft in Warschau oder informieren sich auf der Website der Botschaft unter www.warschau.diplo.de.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Für Reisen zwischen Deutschland und Polen gilt seit dem EU-Beitritt Polens am 01. Mai 2004 die Reisefreizügigkeit. Am 21.12.2007 ist Polen neben weiteren Staaten dem Schengener Abkommen beigetreten. Dadurch sind die Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland entfallen.

Reisende müssen bei der Einreise nachweisen können, dass sie über die zur Finanzierung ihres Aufenthalts in Polen erforderlichen Mittel verfügen.

Reisedokumente

Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass oder Kinderausweis. Ebenfalls ausreichend ist ein gültiger vorläufiger Personalausweis oder ein gültiger vorläufiger Reisepass. Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind.

Doppelstaatsangehörigkeit

Deutsche, die auch polnische Staatsangehörige sind, müssen sich gemäß polnischem Recht an der polnischen Grenze und in Polen mit dem polnischen Reisedokument ausweisen.

Meldepflicht

Ausländer, die sich zu Besuch in Polen aufhalten, müssen sich vor Ablauf von drei Tagen ab der Einreise bei der örtlichen Meldebehörde (Urzad Meldunkowy) anmelden. Bei Aufenthalt in einem Hotel erledigt dieses die Formalitäten. Bei Aufenthalt bei Privatpersonen müssen sich Gast und Gastgeber zur Meldebehörde begeben und die Anmeldung dort erledigen.

Einreise mit Haustieren

Informationen zur Ein- und Durchfuhr von allen Arten von Haustieren finden sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
www.bmelv.de/cln_045/nn_753012/DE/07-SchutzderTiere/Heimtiere/__Heimtiere__node.html__nnn=true

Weitere Hinweise und Einreisebestimmungen für Polen können Sie direkt bei den konsularischen bzw. diplomatischen Vertretungen der Republik Polen in Deutschland erhalten (www.berlin.polemb.net.).