| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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von Lukrativ GbR für die Internetseite Campingzeit. 1. Geltungsbereich
2. Gewährleistung
3. Dauer des Vertrages, Kündigung 3.1. Kostenlose Einträge 3.2. Kostenpflichtige Einträge
4. Leistungsumfang, Entgelte 4.1.Der Leistungsumfang ergibt sich aus der zugehörigen Kundeninformation des jeweiligen Auftragformulars, aus dem zum Zeitpunkt des Auftrages aktuellen Internet-Angebot von Lukrativ oder aus den einem Angebot beiliegenden Informationen. 4.2. Einträge auf den Seiten von Lukrativ erfolgen zu den in der aktuellen Preisliste angegebenen Entgelten. 4.3. Lukrativ behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden. 4.4. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann Lukrativ das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 4.5. Gegen Forderungen von Lukrativ kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. 4.6. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellten
5. Rechnungsstellung
6. Haftung
7. Sonstiges 7.1.Lukrativ ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. 7.2.Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt ist, der Schriftform. 7.3.Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Offenburg. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. 7.4 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGBs unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt.Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken |












